Das erneute Scheitern der Landesregierung mit Innenminister Schünemann vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg zeigt erneut, dass die Wulff-Regierung an Lüchow-Dannenberg offenbar lediglich ein Exempel statuieren wollte.
„Das Lüchow-Dannenberg-Gesetz von Wulff und Schünemann hat bereits in der Praxis sein Scheitern bewiesen“, stellt MdL Dehde fest, „und ist jetzt auch mit einem zentralen Baustein juristisch gegen die Wand gefahren“.

Ausgerechnet der Verfassungsminister der CDU/FDP-Regierung verstößt nach Abhörangriff im Polizeigesetz, verfassungswidrigem Mediengesetz nun mit einem Kommunalgesetz gegen die Verfassung. „Wie will ein solcher Minister, eine solche Regierung, eigentlich die Einhaltung von Gesetzen durchsetzen, wenn so oft gegen das wichtigste Gesetzt - die Verfassung- verstoßen wird?“, fragt der Neu-Darchauer SPD-Landtagsabgeordnete.
Als irreführend und reine Ablenkung ist dabei die Argumentation zu qualifizieren, die es als Erfolg wertet, dass es nur noch 3 statt 5 Samtgemeinden gibt. Die ehemaligen Samtgemeinden Hitzacker und Dannenberg hatten bereits 2002 begonnen, einen Fusionsprozess auf freiwilliger Basis einzuleiten. Genau für diese freiwilligen Prozesse hatte die damalige SPD-Landesregierung Haushaltsmittel, Grundstock für die berühmten 30 Mio. Euro, eingestellt. Diese Mittel sollten notwendige Strukturveränderungen finanzieren und nicht Bedarfszuweisungen ersetzen. „Auch hier ist Schünemann wortbrüchig geworden und hat die 30 Mio. Euro zweckentfremdet“, wirft der SPD-MdL dem Innenminister vor.

An keiner Stelle ist bis heute benannt, welche Kosten eigentlich bis heute durch den quälend langen Prozess einer kommunalen Gesetzgebung entstanden sind. „Hier ist schon fast die Frage nach Schadensersatzforderungen zu stellen“, schlussfolgert MdL Dehde. „Im privaten Bereich müssten die Verantwortlichen längst die Konsequenzen ziehen. Für Lüchow-Dannenberg ist jetzt endlich Gleichbehandlung mit den Kommunen in ganz Niedersachsen zu fordern“.

Auch aus einem anderen Aspekt heraus muss das Gezerre um kommunale Strukturen ein verfassungsgemäßes Ende haben. Die Beschäftigten in den Verwaltungen sollen ihre Arbeit für die Bevölkerung leisten können und nicht ständig interne, unproduktive Befassung mit Verwaltungsreform leisten müssen. „Diese führt letztlich ständig auch zu Unsicherheit bei den Beschäftigten, die erhebliche negative Auswirkungen hat“, schließt MdL Dehde.