„Wenn in dieser Woche die Entschuldungskommission tagt gehe ich davon aus, dass es endlich zu einer positiven Entscheidung über die bereits vorliegenden Anträge aus Lüchow-Dannenberg kommt,“ fordert der Vorsitzende der Lüchow-Dannenberger SPD-Kreistagsfraktion Klaus-Peter Dehde.

„Zumindest die Anträge des Landkreises und der Samtgemeinde Elbtalaue waren bereits im vergangenen Jahr entscheidungsreif. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen die Anstrengungen der hiesigen Kommunen zu würdigen und nicht womöglich weiter auf Zeit zu spielen. Ein derartiges Vorgehen hätte angesichts des bevorstehenden Regierungswechsels einen faden Beigeschmack und würde den Eindruck erwecken, dass die Bürokratie des Innenministeriums in der ministerlosen Zeit ihre eigene Politik stattfinden lässt.“

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hatte – wohl entgegen jeglichen Erwartungen - einen schlüssigen und allen Anforderungen des zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land geschlossenen Vertrages Antrag vorgelegt und nachgewiesen, dass unter derzeit geltenden Rahmenbedingungen der Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren sichergestellt ist.
Auch immer neu aufgestellte Hürden aus dem Innenministerium hielten die Kommunalpolitik und später auch die Verwaltung nicht davon ab, den im Zukunftsvertrag vorgesehenen Weg der Eigenkonsolidierung zu gehen.
Zwischenzeitlich war es sogar gelungen, den Haushalt für das Jahr 2013 ausgeglichen zu gestalten und damit den Beweis anzutreten, dass die vom Kreistag angenommenen Rahmenwerte mehr als schlüssig sind.

„Vor diesem Hintergrund ist es mehr als berechtigt, die Forderung nach einer rechtlich einwandfreien und damit positiven Beurteilung der Entschuldungsanträge aus Lüchow-Dannenberg zu stellen. Alles andere als eine solche positive Entscheidung wäre ein Schlag ins Gesicht der kommunalen Selbstverwaltung, “ führt Klaus-Peter Dehde weiter aus. „ Ich bin der festen Überzeugung, dass es rechtlich nicht haltbar wäre, ausgerechnet die Kommunen, wegen denen der Zukunftsvertrag auch geschlossen wurde, bei der Zuweisung der Entschuldungshilfe schlechter gestellt würden und so mit von ihnen weitestgehend nicht verantworteten Finanzproblemen allein gelassen würden.“