Die SPD-Kreistagsfraktion erkundigt sich beim Landrat Dr. Blume über die Möglichkeiten einer Rekommunalisierung des Uelzener HELIOS-Klinikums.

Sehr geehrter Herr Dr. Blume,

im Nachbarlandkreis Gifhorn befasst sich der Kreistag aktuell mit dem Thema Rekommunalisierung des dortigen HELIOS-Klinikums.

Auch im Landkreis Uelzen gab es immer wieder Berichte über Probleme und Unzufriedenheit mit der Versorgung durch den Betreiber HELIOS. Den Medienberichten waren Dinge zu entnehmen, die in keiner Weise geeignet waren, Vertrauen in den Betreiber zu erzeugen. Beispielhaft seien hier nur die Berichte über verschmutztes OP-Besteck genannt.

Und nach wie vor sind in der Bevölkerung deutliche Vorbehalte gegen den Betreiber HELIOS selbst, aber ausdrücklich nicht gegen das dort tätige Personal, feststellbbar. Vor diesem Hintergrund gilt es auch im Landkreis Uelzen Klarheit darüber zu erlangen, wo die Kreispolitik in einer Betrachtung der Gesamtumstände steht und ob, und wenn ja, in welchem Rahmen eine Rekommunalisierung des Klinikums Uelzen überhaupt möglich wäre.

Ich bitte daher um die Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Bestehen rein rechtlich überhaupt Möglichkeiten das Klinikum Uelzen zu rekommunalisieren?
2. Wenn zu 1. ja: Welche Möglichkeiten bestehen genau?
3. Wenn zu 1. ja: Wie hoch schätzt die Verwaltung die anfallenden Kosten für die jeweiligen Rekommunalisierungsoptionen?
4. Wenn zu 1. ja: Gibt es für eine Rekommunalisierung Fördermittel von Bund, Land, EU oder anderen Institutionen und für welche der von Ihnen genannten Optionen stehen sie zur Verfügung?
5. Wenn zu 1 ja: Wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit einer Rekommunalisierung?
6. Wenn zu 1. ja: Welche Aufgaben wären bei den jeweiligen Optionen für eine Rekommunalisierung für den Landkreis Uelzen zu erwarten?
7. Bestehen aus dem damaligen Verkaufs-/Übertragungsverhältnis des Kreiskrankenhauses heraus noch vertragliche Regelungen zu einer eventuellen Rekommunalisierung des Klinikums Uelzen?
8. Wenn zu 7. ja: Was genau besagen diese Regelungen?
9. Gibt es vertragliche oder gesetzliche Vorgaben, die der Betreiber HELIOS zu erfüllen hat?
10. Wenn zu 9. ja: Welche sind dies?
11. Wenn zu 9. ja: Wer überwacht bzw. beurteilt, ob der Betreiber des Klinikums diese erfüllt?
12. Wenn zu 9. ja: Welche Zwangsmittel gibt es für den Fall, dass der Betreiber diesen Pflichten nicht nachkommt bzw. sie nicht erfüllt?

Im Interesse eines vertrauensvollen Umgangs kündige ich hiermit an, dass ich diese Anfrage veröffentlichen werde.

Herzlichen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Dobslaw