Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht-leistungsgebundenen Energieträgern wie Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks heizen, können demnächst Härtefallhilfen im Umfang von bis zu 2000 Euro rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Das Online-Portal für die Hilfe wird in Niedersachsen ab dem 4. Mai freigeschaltet.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum Dezember 2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

„Ich bin froh, dass der Heizkostenzuschuss auch für Nutzer*innen anderer Energieträger als Gas nun kommt, nachdem wir diesen bereits Anfang Oktober 2022 gefordert hatten. Niemand soll alleingelassen werden mit der Mehrbelastung für Energie“, so der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Uelzen/Lüchow-Dannenberg, Jan Henner Putzier.

Die stellvertretende Unterbezirksvorsitzende Heike Bade zeigt sich ebenso erfreut und betont, dass es sich um ein schlankes und unbürokratisches Antragsverfahren handelt: „Alle Angaben können direkt eingegeben und mithilfe der Fotofunktion die notwendigen Dokumente automatisch und ohne kompliziertes Hochladen hinterlegt werden.“ Neben dem elektronischen Weg wird es auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben.

Bereits vorab können Betroffene über einen Online-Rechner ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt und welche Erstattungen zu erwarten sind. Dieser Rechner ist verfügbar unter:

https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

Ab dem 04. Mai wird unter diesem Link auch eine Antragsstellung möglich sein.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat zudem ein FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten veröffentlicht, welches unter dem folgenden Link zur Verfügung steht:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hilfen-fur-ol-und-pellets-kunden-220415.html