Planfeststellungsverfahren zum dreispurigen Ausbau der B 248

Beschluss:

Der Landkreis Lüchow- Dannenberg fordert das Land Niedersachsen auf, das Planfeststellungsverfahren zum dreispurigen Ausbau der B 248 zwischen Lüchow und Grabow abzubrechen und keine weiteren Ausbaumaßnahmen in diesem Bereich zu planen.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg fordert den Bund auf, diese Ausbaumaßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.

Begründung:

Ziel der ursprünglichen Planung zum Ausbau der B248 war eine Verkürzung der Fahrzeit. Auf der Strecke zwischen Lüchow und Grabow würde diese aufgrund der kurzen Beschleunigungsabschnitte nur wenige Sekunden betragen. Am inzwischen geplanten Kreisel auf der Höhe Lüsen (der für die Anbindung nach Lüsen notwendig wäre) müssen Verkehrsteilnehmer abbremsen und das Tempo deutlich verlangsamen. Durch das Abbremsen würde der schon nur geringe Zeitgewinn verloren gehen. Auf die gesamte Strecke ist möglicherweise sogar eine etwas längere Fahrzeit zu erwarten. Damit verfehlt die ursprüngliche Planung klar ihr Ziel.

Darüber hinaus bringt der geplante Ausbau Verschlechterungen im Bereich Erreichbarkeit von Dörfern und im ÖPNV mit sich: Die Erreichbarkeit der anliegenden Dörfer würde durch große Umwege deutlich verschlechtert. Aufgrund der wegfallenden Zufahrten zur B 248 wird es zu einer deutlichen Verkehrszunahme in den Dörfern durch Busse und PKW kommen, für die die Dorfstraßen nicht ausgerichtet sind. Die Fahrzeiten des Bus- und Schülerverkehrs würden sich durch den Wegfall von Haltestellen auf der B 248 (Beschleunigungsabschnitt) und dem dadurch notwendigen Umweg stark erhöhen, was zu erheblichen Mehrkosten und Attraktivitätsverlust führt.

Des Weiteren sind für die lokale Wirtschaft keine Vorteile zu erwarten. Die heimischen Unternehmen werden von dem theoretischen Zeitgewinn von wenigen Sekunden aufgrund der Baumaßnahme nicht profitieren, aber der Schwerlast- Transitverkehr mit den bekannten Folgeschäden deutlich zunehmen. Viele Grundstückseigentümer müssten enteignet werden, was eine starke Belastung für die hiesigen Landwirte bedeuten würde.

Auch die negativen Folgen für Natur und Klima müssen beachtet werden. Der dreispurige Ausbau der B 248 zwischen Lüchow und Grabow würde zu massiven Nachteilen führen, indem für die Schaffung eines Überholabschnittes über hundert Bäume gefällt werden müssten. Die bergauf geplanten Überholabschnitte würden zu einer deutlichen Co2- Zunahme führen und die Unfallgefahr insbesondere vor dem Plater Kreisel stark erhöhen.

Nicht zuletzt gefährdet der geplante Mehrzweckstreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rad- und Fußgängerverkehr alle Verkehrsteilnehmer.

Fazit: Vor dem Hintergrund des verfehlten Ziels einer Fahrzeitverkürzung und den zu erwartenden Nachteilen für die Mobilität und Wirtschaft des Landkreises sowie für das Klima, fordern wir, den B 248-Ausbau sofort zu stoppen, um gravierende Folgen für unsere Region zu verhindern!

Adressaten:

Landesregierung Niedersachsen

Bundesregierung

Landtagsfraktionen Nds. Landtag

Bundestagsfraktionen

NDR

EJZ

Lüneburger Zeitung

Dringlichkeitsantrag: Verkehr der Zukunft sichern, IRE Hamburg-Berlin erhalten

Sehr geehrte Frau Landrätin,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen um den IRE Hamburg-Berlin stellt die SPD-Fraktion im Kreistag Lüchow-Dannenberg folgenden Dringlichkeitsantrag zur Beschlussfassung im Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 08. November 2021: Verkehr der Zukunft sichern, IRE Hamburg-Berlin erhalten. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg fordert die Deutsche Bahn auf, die IRE-Verbindung Hamburg-Berlin zu erhalten. Solange weiterhin Einschränkungen auf der Strecke bestehen, soll die Verbindung im „Notbetrieb“ fortgesetzt werden. Danach ist die Verbindung in vollem Umfang wieder aufzunehmen. Dafür setzt sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg beim Bund, beim Land und bei der Deutschen Bahn ein. Dazu soll auch das Gespräch mit den Kommunen an der Strecke Hamburg-Berlin gesucht werden, um gemeinsam die Bedeutung dieser Verbindung zu betonen.

Zur Begründung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklung gilt es jetzt, gemeinsam und geschlossen zu handeln. Die IRE-Strecke Hamburg-Berlin ist eine Zukunftsstrecke und braucht zeitnah eine Perspektive.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Peters

-Vorsitzende-

Resolution an die zukünftige Bundesregierung und an die BundestagsabgeordnetInnen für den Wahlkreis Lüchow-Dannenberg - Lüneburg zum Thema Krankenhaus

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution an die zukünftige Bundesregierung und an die BundestagsabgeordnetInnen für den Wahlkreis Lüchow-Dannenberg - Lüneburg.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat einen einzigen Krankenhaus Standort in Dannenberg. Als Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung ist es für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum mit der Besonderheit der Randlage in Niedersachsen bedarfsnotwendig.

Der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist sich seiner Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst. Er sieht in der Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe, in der das Gemeinwohl und nicht die maximale Rendite im Mittelpunkt stehen muss. Jedoch müssen auch kleine Kliniken im ländlichen Raum mit den bestehenden Instrumenten der Klinikfinanzierung finanziell so ausgestattet sein, dass sie existenz- und zukunftsfähig sind.

Der Kreistag des Landreises Lüchow-Dannenberg stellt fest, dass die derzeitige Krankenhausfinanzierung mit Fallpauschalen, gesonderter Finanzierung der Pflege und Ergänzung mit Sicherstellungszuschlägen und Zuschlägen für Notfallversorgung nicht ausreicht, um eine bedarfsnotwendige Versorgung und eine angemessene Notfallversorgung in dünnbesiedelten ländlichen Räumen zu gewährleisten. Die aktuelle wirtschaftliche Situation von kleinen, aber bedarfsnotwendigen Häusern zeigt deutlich, dass es zur Ergänzung der derzeitigen Finanzierung zukünftig ein Element geben muss, dass die Vorhaltung von Strukturen (Fachabteilungen, Betten) im bedarfsnotwendigen Umfang vorweg finanziert. Es muss dann Aufgabe der Krankenhausplanung sein zu definieren, was bedarfsnotwendig ist. In Kombination mit anderen Finanzierungselementen geht es dabei nicht um die Vollfinanzierung einer Vorhaltung.
Jedoch müssen Mehrkosten bei der Vorhaltung von notwendigen Angeboten ausgeglichen werden, die aufgrund niedrigerer Betten- oder Fallzahlen und damit fehlenden Synergieeffekten entstehen. Wenn dieser Ausgleich erfolgt ist, könnten Fallpauschalen und eine gesonderte Pflegefinanzierung die Gesamtfinanzierung vervollständigen.

Pflegefachpersonen benötigen gute Arbeitsbedingungen, um das volle Potenzial pflegerischer Interventionen auszuschöpfen. Sie haben zudem den Anspruch und das Recht in Bedingungen zu arbeiten, die sie nicht krank machen. Das verlangt eine Reduzierung der extrem hohen Arbeitsbelastung sowie die eigene Gesunderhaltung und Zufriedenheit mit der durchgeführten Arbeit zu ermöglichen. Dazu bedarf es unter anderem einer quantitativ und qualitativ angemessenen Personaldecke. Denn eine gute pflegerische Versorgung braucht Pflegepersonal, das den fachlichen Standards und dem professionellen Anspruch an die Arbeit gerecht werden kann. Für alle diese Aspekte müssen auch Zeitressourcen zur Verfügung stehen und finanziert werden.

Zusammengefasst: Die zukünftige Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah eine Krankenhausfinanzierung einzuführen, die strukturbedingte Unterschiede bei den Kosten, die sich für die Vorhaltung bedarfsnotwendiger Versorgung ergeben, vor Ansatz weiterer Finanzierungselemente ausgleicht.

Begründung:

Aus Sicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist die derzeitige finanzielle Situation von vielen Kliniken im ländlichen Raum politisch untragbar. Die Vielzahl an Beispielen allein im Land Niedersachsen beweist, dass kleine Kliniken auch bei guter betriebswirtschaftlicher Führung und hoher Qualität keine Möglichkeit haben, ohne Verluste zu bleiben. Die Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg reiht sich hier ein.
Das Instrument von Sicherstellungszuschlägen, deren Höhe nachträglich mit den Krankenkassen ausgehandelt wird, hat sich als nicht geeignet und ausreichend erwiesen um Notfall- und stationäre Klinikversorgung in einer Region wie Lüchow-Dannenberg zu gewährleisten. Zudem wirkt es rückwirkend, mit der möglichen Folge periodenfremder Zuordnung in den Jahresabschlüssen und gravierender Auswirkungen auf die Liquidität, insbesondere wenn Verzögerungen bei den Verhandlungen eintreten. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.

Heike Bade

Kreistagsabgeordnete