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Sie sind am 22. September 2013 vielleicht nicht zu Hause? Kein Problem! Sie können bequem per Briefwahl abstimmen, anstatt am Wahlsonntag ins Wahllokal zu gehen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Briefwahl zusammengestellt.

Wer kann per Briefwahl wählen?

Wenn Sie als Wähler bzw. Wählerin registriert sind, schickt Ihnen Ihre Gemeinde die Wahlunterlagen zu. Das geschieht in den Monaten Juli und August. Mit diesen Wahlunterlagen können Sie die Briefwahl beantragen.

Das ist ganz einfach: Melden Sie sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für die Briefwahl an. Ein wichtiger Grund für die Abwesenheit am Wahltag braucht nicht angegeben zu werden.

Dann schicken Sie das Formular zurück an Ihre Gemeinde. Wenige Tage später liegen Ihre Briefwahlunterlagen im Briefkasten.

Auch wenn Sie nicht im Wählerverzeichnis registriert sein sollten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen und Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben.

Nähere Infos hierzu erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de - Stichwort: Wahlschein.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so früh wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beantragt werden.

In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Welche Unterlagen sind für die Briefwahl erforderlich?

Briefwähler und Briefwählerinnen erhalten auf Antrag folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

- einen Wahlschein;
-einen amtlichen Stimmzettel;
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag (blau);
- einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss, außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk;
- ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.

Wie wird per Brief gewählt?

So funktioniert die Briefwahl:

- Stimmzettel persönlich ankreuzen (bei der Bundestagswahl: zwei Stimmen - Erststimme für den Direktkandidaten bzw. die Direktkandidatin im Wahlkreis in der linken Spalte, Zweitstimme für das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag in der rechten Spalte);
- Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben;
- "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf dem Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen;
- Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken;
- Roten Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das jede/r Briefwähler/in mit den Briefwahlunterlagen erhält.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Briefwähler und Briefwählerinnen müssen den Wahlbrief unbedingt rechtzeitig mit der Post absenden. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt.

Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Können die Wahlbriefe auch im Wahllokal abgegeben werden?

Ja, die Wahlunterlagen können auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben werden. Der Wahlbrief muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen.